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Migrationspolitik

»Das ist eine Instrumentalisierung des Migrationsrechts«

Politisch aktive Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit werden sanktioniert, kritisiert Alexander Gorski

Interview: Annuschka Zak
Foto: ZUMA Press Wire/IMAGO
»Was wir hier sehen, ist die Etablierung eines Rechts auf Meinungsfreiheit erster und zweiter Klasse.«

Ihrem Mandanten Zaid Abdulnasser, einem in Berlin lebenden Palästinenser, wurde der subsidiären Schutzstatus entzogen, obwohl er nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist. Dagegen legten Sie einen Eilantrag vor, der abgelehnt wurde. Wie begründete das Verwaltungsgericht die Ablehnung?

Das Verwaltungsgericht bezieht sich in seinem Beschluss im wesentlichen auf die Punkte, die auch schon das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, vorgetragen hat. Danach soll mein Mandant gegen die Grundsätze und Ziele der Vereinten Nationen verstoßen haben, indem er durch Handlungen, Äußerungen oder Teilnahmen an Demonstrationen »den Terrorismus« bzw. palästinensische »Terrororganisationen« unterstützt habe.

Aussagen in Social-Media-Portalen und Mitgliedschaften in legalen Organisationen haben Auswirkungen auf das Asylrecht. Wer genießt dann noch das Recht auf freie Meinungsäußerung?

Was wir hier sehen, ist die Etablierung eines Rechts auf Meinungsfreiheit erster und zweiter Klasse. Auf der einen Seite für Menschen mit deutschem Pass und auf der anderen Seite für Menschen ohne deutschen Pass und mit Aufenthaltstitel oder Schutzstatus nach dem Asylrecht. Und was wir hier auch sehen, ist eine Instrumentalisierung des Migrationsrechts, um unliebsame Meinungen zu unterdrücken.

Hatte es einen Einfluss auf das Verfahren, dass Ihr Mandant auf einer US-Terrorliste steht?

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Dadurch, dass die Listung erst vor kurzem erfolgt ist, hat das bisher in den migrationsrechtlichen Verfahren in der Bundesrepublik keine Rolle gespielt.

Während des Hauptsacheverfahrens nannte die Richterin Ihren Mandanten, den Kläger, »Täter«. Was sagt das über die Haltung des Gerichts aus?

Das sagt über die Vorsitzende Richterin aus, dass sie aus unserer Sicht befangen ist. Deswegen haben wir auch direkt nach dieser Äußerung in der mündlichen Verhandlung einen Befangenheitsantrag gestellt. Das Gericht lehnte diesen vor Urteilsverkündung jedoch ab und befand die Richterin als nicht befangen.

Am 14. September wurde das Urteil verkündet. Was bedeutet das Urteil für Ihren Mandanten?

Die Abweisung unserer Klage bedeutet erst mal nicht das Ende unseres rechtlichen Kampfes. Wir werden gegen das Urteil in Berufung gehen und insbesondere darauf verweisen, dass aus unserer Sicht eben eine Befangenheit der Vorsitzenden Richterin in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorlag.

Was bedeutet die Ablehnung Ihrer Klage für die Rechtsprechung in der BRD?

Das ist dann ein weiteres Zeichen für einen Trend, der immer mehr Einzug hält in deutschen Gerichten und Behörden. Dass man das Migrationsrecht eben nutzt, um politisch aktive Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu sanktionieren.

Alexander Gorski ist ­Rechtsanwalt aus Berlin und vertritt Zaid Abdulnasser

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.09.2026, Seite 9, Inland

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