»Aufkommender Faschismus«
»In Ziegenhals fand im Februar 1933 eine illegale Tagung von KPD-Funktionären gegen den aufkommenden Faschismus statt, die meisten der Teilnehmer wurden in den Folgejahren vom NS-Regime umgebracht.« Diese Meldung des Neuen Deutschlands vom 2./3. Mai 1998 hat Ursachen und Urheber. Die Ursache: Die Thälmann-Gedenkstätte ist seit Monaten akut bedroht wie noch nie. Der Urheber dieser Erklärung heißt Steffen Reiche und ist Kulturminister im Land Brandenburg. Er meint, »die Gedenkstätte würdigt nur ein Ereignis in der Geschichte einer einzigen Partei, daher kann das Land Brandenburg die Gedenkstätte nicht fördern und die Betriebskosten auch nicht übernehmen«.
Genosse Reiche weist in seinen historischen und politischen Kenntnissen einige bedauerliche Lücken auf. Die Tagung in Ziegenhals fand acht Tage nach jenem 30. Januar statt, an dem Deutschlands Monopolherren, Banken und Junker ihrem Hitler die Macht übergaben. Ernst Thälmann sprach nicht »vor KPD-Funktionären«, sondern vor so vielen Mitgliedern des Zentralkomitees, wie man in der ersten Woche der Hitler-Diktatur erreichen konnte. Es gab keinen »aufkommenden Faschismus«, sondern der braune Terror hatte schon in den letzten Jahren der Weimarer Republik gewütet.
»Geschichte nur einer einzigen Partei«? Leider! Ernst Thälmann hatte schon früher gewarnt: »Wer Hindenburg wählt, wählt Hitler, wer Hitler wählt, wählt den Krieg!« Die sozialdemokratische Losung zur Reichspräsidentenwahl hatte gelautet: »Schlagt Hitler mit Hindenburg!« Der kaiserliche Generalfeldmarschall wurde so zum Steigbügelhalter Hitlers.
Thälmanns Aufruf zum Widerstand, den er in Ziegenhals verkündete, war der einzige. Die Tagung in Ziegenhals war in der Tat »ein Ereignis in der Geschichte einer einzigen Partei«. »Nur«? Deshalb muss Ziegenhals weg – wie der Palast? Wäre nicht die linke Einheitsfront, die Thälmann seit 1929 beschwor, und der antifaschistische Massenwiderstand, den Thälmann 1933 forderte, die Rettung gewesen vor Krieg, Oranienburg, Auschwitz, dem Holocaust und der Bombardierung Dresdens?
Dieses Ziegenhals soll keine erhaltenswerte, förderungswürdige Gedenkstätte sein? Genosse Reiche hatte schon mit Oranienburg seine Probleme. Und mit der von ihm befürworteten »Neukonzeption« antifaschistischer Gedenkstätten gerät er in bedenkliche Nachbarschaft. Als es 1990 (!) um das Ausländerproblem ging, glaubte er, warnen zu müssen: »Große Flüchtlingsströme aus dem Osten können der europäischen Kultur ein Ende setzen; sie können für Europa gefährlicher werden als die Rote Armee in der Zeit des Kalten Krieges!« Abgesehen davon, dass die Rote Armee und der Warschauer Pakt bis 1989 Europas Frieden gesichert haben: Ist es von der Warnung des Genossen Reiche nicht nur ein kleiner Schritt bis zu dem Wahnwitz des Bayern Stoiber: »Ich warne vor einer Durchsetzung und Verrassung des deutschen Volkes!«?
Stehen solche Sprüche und solche Haltungen nicht in einem direkten Zusammenhang mit dem »aufkommenden Neonazismus« in Sachsen-Anhalt? Lauthals beklagt von SPD, CSU, CDU und FDP, ziehen sie nun in den Magdeburger Landtag ein. Wie war das doch mit den biblischen Pharisäern? Ist Thälmanns Aufruf von Ziegenhals nicht äußerst aktuell? Hat der Antikommunismus noch nicht genug Unheil angerichtet? Muss die Gedenkstätte in Ziegenhals nicht gerade heute geschützt und gefördert werden, da der Schoß offensichtlich fruchtbar ist?
→ Am 20. September 2001 starb der Journalist, Buchautor und Dokumentarfilmer Karl-Eduard von Schnitzler (geb. 1918) in Zeuthen bei Berlin. Anlässlich seines 25. Todestages drucken wir einen Text nach, den er am 8. Mai 1998 in jW veröffentlichte.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
