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Neuer Staatsvertrag für digitale Medien

Berlin. Die Bundesländer wollen einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Mediengattungen schaffen. Bei einer Sitzung ihrer Rundfunkkommission sei am Mittwoch der Entwurf für einen »Digitale-Medien-Staatsvertrag« beraten worden, berichtete die FAZ. Demnach sollen digitale Inhalte, abweichend von der klassischen Gesetzgebung für Rundfunk und Presse, abhängig von ihrer Relevanz für die Meinungsbildung reguliert und abgestuft auf Sorgfaltspflichten festgelegt werden. Das beträfe auch Onlineangebote klassischer Medien und Informationssysteme auf Basis künstlicher Intelligenz. Überdies soll Medienkonzentration nicht mehr an Reichweite, sondern am Umsatz der Konzerne gemessen und ein Kennzeichnungsgebot für alle bezahlten Inhalte vorgeschrieben werden. Würde eine vorherrschende Meinungsmacht ermittelt, seien zunächst freiwillige Maßnahmen zur Vielfaltssicherung vorgesehen; blieben diese aus, könnten strukturelle Entflechtungen bis hin zur Aufspaltung angeordnet werden. Alternativ sollen sich Anbieter durch eine Abgabe von Werbeerlösen an die Landesmedienanstalten freikaufen können. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.09.2026, Seite 14, Medien

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