- → Inland
Verfassungstreuechecks im Landtag zulässig
Koblenz. Die Überprüfung der sogenannten Verfassungstreue von Mitarbeitern im rheinland-pfälzischen Landtag ist rechtens. Sie verstößt nicht gegen die Landesverfassung, wie der Verfassungsgerichtshof am Dienstag in Koblenz mitteilte. Das Gericht wies die Klage der AfD-Landtagsfraktion zurück. Im Juli 2025 hatte der Landtag das Abgeordneten- und Fraktionsgesetz geändert. Seitdem gibt es eine Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern von Fraktionen und Abgeordneten. Wird eine Unzuverlässigkeit festgestellt, werden diese von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. (AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 3,0
→ Leserbriefe
→ mehr aus dem Ressort Inland
