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Verfassungstreuechecks im Landtag zulässig

Koblenz. Die Überprüfung der sogenannten Verfassungstreue von Mitarbeitern im rheinland-pfälzischen Landtag ist rechtens. Sie verstößt nicht gegen die Landesverfassung, wie der Verfassungsgerichtshof am Dienstag in Koblenz mitteilte. Das Gericht wies die Klage der AfD-Landtagsfraktion zurück. Im Juli 2025 hatte der Landtag das Abgeordneten- und Fraktionsgesetz geändert. Seitdem gibt es eine Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern von Fraktionen und Abgeordneten. Wird eine Unzuverlässigkeit festgestellt, werden diese von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.09.2026, Seite 4, Inland

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