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Strafbefehl gegen Linke-Bundestagsabgeordnete nach Zwischenfall in Zug

Foto: Elisa Schu/dpa
Strittig ist noch die Höhe des Strafbefehls: Bahnreisende Gökay Akbulut (Berlin, 5.3.2026)

Stuttgart. Eine Auseinandersetzung zwischen der Linken-Bundestagsabgeordneten Gökay Akbulut und Mitreisenden in einem Zug von Heidelberg nach Stuttgart im Januar 2025 hat nun ein juristisches Nachspiel für die Politikerin. Das Amtsgericht Stuttgart erließ einem Sprecher zufolge einen Strafbefehl gegen Akbulut. Demnach muss die Mannheimer Abgeordnete unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 430 Euro bezahlen. Dem Gerichtssprecher zufolge ist der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig. Akbulut habe Einspruch eingelegt - allerdings nur gegen die Höhe der einzelnen Tagessätze. Eine Anfrage an das Büro der Bundestagsabgeordneten blieb zunächst unbeantwortet.

Akbulut hatte Ende Januar 2025 auf ihrem Instagram-Kanal behauptet, sie sei in einem Zug beleidigt und angegriffen worden. Ihr sei von einem Mann eine Bierflasche gegen den Kopf geworfen worden, zudem sei sie rassistisch beleidigt und sexuell belästigt worden. Kurz darauf hatte es Zweifel an der Darstellung gegeben. Die Stuttgarter Zeitung berichtete, dass Akbulut zuvor Mitreisende beleidigt haben soll. Die Zeitung zitierte unter anderem zwei Augenzeugen, die erklärten, Akbulut habe eine Flasche in Richtung einer Gruppe Fußballfans geworfen, woraufhin ein Gegenstand zurückgeworfen worden sei. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin auch gegen die Politikerin ermittelt. Akbulut ist seit 2017 Mitglied des Bundestags. (dpa/jW)

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Erschienen am 04.07.2026, Inland

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