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01.07.2026, 21:22:04
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Nach Nord-Stream-Anschlägen erste Anklage erhoben
Karlsruhe/Hamburg. Die offizielle Version deutscher Behörden zu den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines besagt, dass sie von sieben Personen aus der Ukraine ausgeführt wurden. Sie sollen 2022 die Sprengsätze an dem deutsch-russischen Pipelineprojekt angebracht haben. Jetzt wurde erstmals Anklage gegen einen mutmaßlichen Beteiligten erhoben, wie seine Anwälte am Mittwoch bestätigten. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft dem Ukrainer Serhij K. laut mehreren Medienberichten Kriegsverbrechen, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken vor. Eine Sprecherin bestätigte, dass Anklage erhoben worden sei. Details nannte sie zunächst keine. Nach früheren Angaben ist die oberste Anklagebehörde Deutschlands überzeugt, dass der Mann die Operation in der Ostsee koordinierte.
Eine Sprecherin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg teilte am Mittwoch auf Anfrage von dpa mit, dass die Anklage beim Gericht anhängig sei. Der dortige Staatsschutzsenat muss nun entscheiden, ob er diese zulässt und wann der Prozess stattfindet.
An der Version des Tathergangs, die von deutschen Behörden seit 2023 über diverse publizistische Kanäle verbreitet wird, sind in den vergangenen Jahren immer wieder Zweifel angemeldet worden. So wiesen etwa Tauchexperten darauf hin, dass ein so kleines Kommando von einer kleinen Segelyacht aus nicht die schweren Sprengladungen bei rauher See in 90 Metern Tiefe angebracht haben könne. Dafür sei schwere, mit diesem Schiff nicht zu transportierende Ausrüstung erforderlich gewesen. Zudem sei das Schadensbild an den weit auseinanderliegenden Sprengstellen so unterschiedlich, dass von verschiedenen Teams ausgegangen werden müsse.
Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten die beiden Nord-Stream-Pipelines im September 2022 so sehr beschädigt, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss vorher russisches Erdgas nach Deutschland, Nord Stream 2 war noch nicht in Betrieb.
Bislang wurde für die Anschläge niemand zur Rechenschaft gezogen. Ende August 2025 konnte dann der angebliche Drahtzieher auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls an der italienischen Adria-Küste gefasst werden, wo er mit seiner Familie Urlaub machte - offenbar in der Annahme, dass ihm keine Festnahme drohe. Über Monate wehrte K. sich gegen seine Auslieferung nach Deutschland.
Drei Monate nach seiner Festnahme wurde er schließlich am 27. November nach Deutschland überstellt. Einen Tag später setzte ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Haftbefehl gegen ihn in Vollzug. Serhij K. sitzt seitdem in deutscher Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde von ihm blieb im Dezember am Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg.
In dem damaligen Beschluss des obersten deutschen Strafgerichts ist auch beschrieben, wie die folgenreiche Operation in der Ostsee nach Einschätzung der Ermittler ablief. Serhij K. begab sich demnach spätestens am 8. September 2022 mit sechs Mittätern - einem Schiffsführer, einem Sprengstoffexperten und vier Tiefseetauchern - im Hafen von Wiek auf Rügen auf die Segelyacht »Andromeda«, die ein Mittelsmann für mehrere Wochen gechartert hatte.
Die Gruppe soll nahe Bornholm bei Tauchgängen am Meeresboden vier mit Zeitzündern versehene Sprengsätze an den Gaspipelines befestigt haben. Es handelte sich dabei den Angaben nach um im Militärbereich verwendete Hochleistungssprengstoffe mit massiver Zerstörungskraft, die auch in großen Wassertiefen explosionsfähig sind. Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022.
Serhij K. soll damals Offizier einer Spezialeinheit der ukrainischen Streitkräfte gewesen sein. Sein italienischer Anwalt hatte schon vor der Auslieferung nach Deutschland infrage gestellt, ob er daher für die mutmaßliche Sabotage überhaupt zur Rechenschaft gezogen werden könne. Auch die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die Sabotage im Auftrag eines fremden Staates ausgeführt wurde. Ihrer Ansicht nach steht das einem Verfahren in Deutschland aber nicht entgegen.
So hatte der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss im Dezember erklärt, dass eine völkerrechtliche Immunität für Funktionsträger nicht für »geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte« gelte. Auch auf das sogenannte Kombattantenprivileg, wonach rechtmäßige Kriegshandlungen von Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei im Krieg straflos bleiben, könne sich Serhij K. wohl nicht berufen. Zum einen sei verdecktes Handeln von Militärangehörigen davon nicht erfasst, zum anderen galten die Pipelines als zivile Objekte.
Ein mutmaßlich ebenfalls an den Anschlägen beteiligter Taucher wurde im September in Polen gefasst und saß dort zeitweise in Untersuchungshaft. Die polnische Justiz lehnte den deutschen Auslieferungsantrag jedoch ab. Der Ukrainer kam frei. Polens Regierungschef Donald Tusk hatte zuvor erklärt, es liege nicht im Interesse seines Landes, den Mann anzuklagen oder an einen anderen Staat auszuliefern. Die politische Führung Polens hat den Bau der Pipeline stets abgelehnt. (dpa/jW)
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