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23.06.2026, 18:40:27
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Teilerfolg für Ulmen gegen Spiegel
Hamburg. Im Rechtsstreit zwischen dem Schauspieler Christian Ulmen und dem Spiegel hat das Hanseatische Oberlandesgericht einen Teil der Berichterstattung des Magazins über Ulmen untersagt. Dabei geht es um Vorwürfe im Zusammenhang mit sogenannten Deepfake-Videos, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Gerichts hervorgeht. Andere Teile der Berichterstattung über Gewaltvorwürfe von Ulmens Ex-Frau Collien Fernandes blieben aber erlaubt. Ulmens Anwälte waren mit sofortiger Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Hamburg von Anfang Mai in die nächste Instanz gegangen. Das Landgericht hatte einen großen Teil der im März veröffentlichten Spiegel-Berichterstattung erlaubt. Mit der Beschwerde hatten die Ulmen-Anwälte nun zum Teil Erfolg.
Demnach darf der Spiegel nicht den Verdacht erwecken, Ulmen habe sogenannte Deepfake-Videos, die seine Ex-Frau zeigen, hergestellt und/oder verbreitet. Hierzu fehle ein »Mindestbestand an Beweistatsachen«, so die Hamburger Richter. Außerdem untersagte das Hanseatische Oberlandesgericht das Zitieren von Textpassagen aus einer E-Mail von Ulmen an seinen Verteidiger.
Darüber hinaus bestätigte das Gericht aber die Vorinstanz. So ist die Berichterstattung über Gewaltvorwürfe von Fernandez an Ulmen zulässig. Ulmens Anwälte erklärten zu dem Beschluss, insbesondere der Verdacht der Herstellung und/oder Verbreitung von Deepfake-Videos habe eine undifferenzierte öffentliche Diskussion zur Folge gehabt und zu einer »hochgradigen Vorverurteilung« Ulmens beigetragen.
Fernandes› Vorwürfe führten in Deutschland zu einer Debatte über digitale Gewalt gegen Frauen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte in der Folge an, Gesetzeslücken schließen zu wollen. Wegen der Gewaltvorwürfe ermittelt seit Ende Mai die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Ulmen. Ulmen bestreitet die Anschuldigungen seiner ehemaligen Frau. (AFP/jW)
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