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Urteil gegen Angestellte von Gasprom bestätigt

Zürich. Das Schweizer Bundesgericht hat die Verurteilung von vier ehemaligen Mitarbeitern der Gasprom-Bank wegen mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften aus dem Jahr 2024 bestätigt. Das höchste Schweizer Gericht lehnte die Beschwerden der vier Personen ab, teilte es am Freitag mit. Die Banker hatten Konten für den russischen Cellisten Sergej Roldugin eröffnet, mutmaßlich »Vertrauter« des russischen ‌Präsidenten Wladimir Putin. Dem Urteil zufolge prüften die Banker nicht ausreichend, ob das Geld auf den Konten des Musikers tatsächlich ihm gehörte. Die vier Männer hatten sämtliche Vorwürfe bestritten. 2014 waren bei der Bank in Zürich zwei Konten auf Roldugins Namen eröffnet worden. Das Gericht hatte jedoch aufgrund der Höhe Zweifel an der Herkunft der eingehenden Geldsummen. (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.05.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

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