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Saarbrücken: Neuwahl des Stadtrats

Saarlouis. Der Stadtrat in der saarländischen Landeshauptstadt muss neu gewählt werden. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat die Wahl vom 9. Juni 2024 am Mittwoch für ungültig erklärt. Das Landesverwaltungsamt werde verpflichtet, eine Neuwahl anzuordnen. Mit der Entscheidung gab das Gericht im Berufungsverfahren einer AfD-Klage gegen den Ausschluss der Partei von der Wahl statt. Die AfD war damals nicht zugelassen worden, weil die Partei laut Landesverwaltungsamt zwei Wahlvorschläge eingereicht hatte. Der Kläger machte dagegen geltend, dass letztlich nur ein Wahlvorschlag vorgelegen habe, nachdem der erste wirksam zurückgenommen worden sei. Dieser Ansicht folgte das OVG. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.05.2026, Seite 4, Inland

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