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Neue Gerichtsregeln bei häuslicher Gewalt
Berlin. Opfer häuslicher Gewalt sollen in familiengerichtlichen Verfahren künftig ihren neuen Wohnort besser geheimhalten können. Das sieht ein am Freitag veröffentlichter Entwurf des Bundesjustizministeriums vor, zu dem Länder und Verbände bis zum 10. Juli Stellung nehmen können. Erreicht werden soll das dadurch, dass Verfahren in Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen nicht mehr grundsätzlich bei dem Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind lebt, stattfinden, weil das Rückschlüsse auf den Wohnort ermöglicht. Klargestellt wird in dem Entwurf zudem, dass das Gericht in Fällen, in denen es Anhaltspunkte für häusliche Gewalt gibt, nicht mehr auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken soll. (dpa/jW)
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