Zum Inhalt der Seite

Waigels ABM-Kürzungspläne treffen die Kommunen

Hallenser Wirtschaftsinstitut: ABM-Job keine gute Startposition

Gegen Kürzungen bei der aktiven Arbeitsmarkt- und Ausbildungspolitik zum Stopfen von Bonner Haushaltslöchern hat sich Sachsen-Anhalts Arbeits- und Sozialministerin Gerlinde Kuppe (SPD) gewandt. Gegenüber ddpADN sprach Frau Kuppe von »verheerenden Auswirkungen« für die Arbeitsmarkt- und Ausbildungssituation in den neuen Ländern, sollten die Sparvorschläge von Bundesfinanzminister Theodor Waigel (CSU) zur Kürzung von zwei Milliarden Mark am ABM- und Ausbildungs-Etat der Bundesanstalt für Arbeit umgesetzt werden. Waigel fehle es offenbar an einer Übersicht über die Situation in den neuen Ländern. Bereits jetzt liefen in Sachsen-Anhalt pro Monat etwa 2 000 bis 3 000 ABM-Stellen aus. Zum Jahresende würden es um die 4 000 bis 5 000 pro Monat sein, während die Zahl neu zugelassener ABM, das Angebot von freien Stellen auf dem ersten Arbeitsmarkt sowie die Zahl von Vermittlungen gegenüber dem Vorjahr abnähmen.

Die SPD-Politikerin äußerte die Erwartung, daß die ostdeutschen CDU-Abgeordneten in Bonn die Kürzungspläne der Bundesregierung stoppen werden. Ein Zurückziehen des Bundes aus der Verantwortung für die Arbeitsmarktpolitik dürfe es nicht geben. Letztlich würden die Kosten an die Kommunen, die die Sozialhilfe zahlten, weitergereicht. Nach einer Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), die am heutigen Mittwoch vorgestellt wird, ist die Teilnahme an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in der Regel keine gute Startposition für den ersten Arbeitsmarkt.

Ursache dafür sei die Finanzierungsstruktur für derartige Maßnahmen. Sie führe dazu, daß entweder Standardtechnologie mit mehr Beschäftigten als notwendig eingesetzt oder auf veraltete Techniken zurückgegriffen wird, die von vornherein mehr Beschäftigte benötigen. Damit bleibt laut IWH eine ausreichende Qualifizierung der ABM- Kräfte entsprechend den Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes auf der Strecke.

Anzeige

Das Institut betont jedoch, daß ABM »nicht zuletzt eine sozialpolitische Funktion haben, deren Legitimität nicht bestritten werden soll«. Es wäre aber eine eindeutige Orientierung auf dieses sozialpolitische Ziel notwendig, um die »Überfrachtung des Instruments mit unrealistischen Vorstellungen zu vermeiden«.

ddpADN/jW

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 11.06.1997, Seite 0, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!