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Berlin

Verurteilung wegen Palästina-Parole aufgehoben

Foto: Boris Roessler/dpa
Auch in Frankfurt am Main wollte man sich dem anscheinend willkürlichen Verbot der Parole nicht beugen (3.11.2023)

Berlin. Im Verfahren gegen eine palästinasolidarische Aktivistin aus Berlin hat die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Revision zurückgezogen, wie Anwalt Roland Meister am Dienstag gegenüber junge Welt mitteilte. Die Frau hatte am 11. Oktober 2023 auf einer Kundgebung in Berlin-Neukölln die Parole »From the river to the sea – Palestine will be free« gerufen und war dafür im Juni 2024 vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Im März 2026 sprach das Landgericht Berlin I die Angeklagte jedoch frei. Durch den Rückzug der Staatsanwaltschaft wurde der Freispruch nun rechtskräftig. (jW)

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Erschienen am 13.05.2026, Inland

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