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Fossile Energieträger

Klage der Stadt Borkum gegen Gasbohrungen abgewiesen

Foto: Lars Penning/dpa
Bohrinsel des niederländischen Unternehmens One-Dyas in der Nordsee (Emden, 7.2.2025)

Lüneburg. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die zweite Klage gegen die Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum abgewiesen. Die Stadt Borkum führte an, dass das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die Gefahr von Erdbeben, Auswirkungen auf das Trinkwasser und auf den Tourismus nicht ausreichend berücksichtigt habe. Das OVG urteilte, dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht erheblich genug seien. »Damit bestätigt das OVG die Rechtsauffassung des LBEG, das Planfeststellungsverfahren ordnungsgemäß geführt zu haben«, schrieb das Landesamt. Vor zwei Wochen war schon die Klage der Deutschen Umwelthilfe gescheitert. In beiden Fällen wurden Revisionen ausgeschlossen. Damit hat die auf 18 Jahre befristete Förderungsgenehmigung Bestand, die das LBEG im August 2024 dem Energieunternehmen One-Dyas erteilt hatte. (dpa/jW)

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Erschienen am 06.05.2026, Inland

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