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Urteil: Grenzkontrolle rechtswidrig
Koblenz. Eine Identitätskontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze im Juni 2025 hat laut einem Urteil gegen EU-Recht verstoßen, wie das Verwaltungsgericht in Koblenz am Montag mitteilte. Der Schengener Grenzkodex erlaubt einem Mitgliedstaat die Verlängerung oder Wiedereinführung der Kontrollen nur, wenn die innere Sicherheit in diesem Staat ernsthaft bedroht ist, hieß es zur Begründung. Die BRD habe auf einzelne, von ausländischen Staatsangehörigen verübte schwere Gewaltstraftaten hingewiesen. Daraus lasse sich aber nicht auf eine generelle Überforderung der nationalen Behörden schließen. Auch aktuell gibt es noch Grenzkontrollen, sie wurden zuletzt bis Mitte September verlängert. (AFP/jW)
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