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25.04.2026
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Puten: Tierschutz wichtiger als Profit
Leipzig. In einem Verfahren gegen einen Putenmastbetrieb in Baden-Württemberg hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag mit seinem Urteil die Einhaltung des Tierschutzgesetzes über die ökonomischen Interessen des Betriebs gestellt. Die Tierschutzorganisation »Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg« hatte gegen das Land geklagt, damit Behörden gegen die Haltung in dem Betrieb mit Gruppen von mehr als 5.000 Tieren in Ställen einschreiten. Laut Gericht gibt es nur vier Strohballen. Darüber hinaus hätten die Tiere keine Möglichkeit, eine erhöhte Ruhe- und Schlafposition einzunehmen. Dem Urteil zufolge können die zuständigen Stellen des Landes besseren Tierschutz in Putenmastbetrieben einfordern, auch wenn dazu keine direkte Verordnung vorliegt. (AFP/jW)
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