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Aus: Ausgabe vom 02.04.2026, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Bundestag senkt Zahl der Sicherheitsbeauftragten

Berlin. Künftig müssen erst Betriebe mit mindestens 50 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten beschäftigen. Der Bundestag stimmte vergangene Woche einer entsprechenden Gesetzesvorlage der »schwarz-roten« Koalition zu. Bisher lag die Grenze bei 20 Beschäftigten. Mittlere Unternehmen dürfen nun außerdem die Zahl der Beauftragten verringern. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dadurch etwa 123.000 Sicherheitsbeauftragte weniger gebraucht werden, wie der Deutschlandfunk am 28. März berichtete. Die Wirtschaft spare so jährlich 135 Millionen Euro ein.

Vor allem aber spart sie an Schutz und Gesundheit der Beschäftigten. Die Bundesregierung ändere eine praktikable, rechtssichere und akzeptierte Regelung, und das, obwohl es keinen Änderungsbedarf gegeben habe, kritisierte Cem Ince von der Fraktion Die Linke am 26. März. Das Absurde daran sei, »dass die Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten zu den bürokratieärmsten Maßnahmen im Arbeitsschutz zählt. Trotzdem sollen nach Plänen der Bundesregierung Sicherheitsbeauftragte ausgerechnet dort reduziert werden, wo es die meisten meldepflichtigen und tödlichen Arbeitsunfälle gibt: in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten«, kommentierte Ince.

Die Reduzierung der Sicherheitsbeauftragten gilt zwar nicht, wenn in der Gefährdungsbeurteilung eines Betriebs mit mehr als 20 und unter 50 Beschäftigten »eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit« festgestellt ist, erläuterte Ince ergänzend. Jedoch würden diese Gefährdungsbeurteilungen von Unternehmen in der Praxis selten vollständig durchgeführt, und die unbestimmten Rechtsbegriffe müssten erst durch die Unfallversicherungsträger konkretisiert werden und sich etablieren. Das schaffe Unsicherheiten und sogar zusätzlichen Aufwand.

(jW)

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