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EuGH billigt Sanktionen gegen Geschäftsleute

Luxemburg. Fünf in Russland tätige Geschäftsleute sind mit Klagen gegen Sanktionen gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Donnerstag das Einfrieren ihrer Gelder. Sie seien wichtig für die russische Wirtschaft, trügen zur Einträglichkeit oder zum Florieren ihrer jeweiligen Sektoren bei und könnten so mittelbar die Finanzierung des Kriegs begünstigen, argumentierte das Gericht. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.03.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

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