EuGH billigt Sanktionen gegen Geschäftsleute
Luxemburg. Fünf in Russland tätige Geschäftsleute sind mit Klagen gegen Sanktionen gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Donnerstag das Einfrieren ihrer Gelder. Sie seien wichtig für die russische Wirtschaft, trügen zur Einträglichkeit oder zum Florieren ihrer jeweiligen Sektoren bei und könnten so mittelbar die Finanzierung des Kriegs begünstigen, argumentierte das Gericht. (AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
→ mehr aus dem Ressort Kapital & Arbeit
