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25.03.20261 Leserbrief
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Onlinezugriff auf NSDAP-Karteien
Berlin. Das US-amerikanische Nationalarchiv bietet neuerdings online Zugang zu einer vollständigen digitalen Kopie der mikroverfilmten NSDAP-Zentralkartei sowie NSDAP-Ortsgruppenkartei. Das berichtete dpa am Mittwoch vergangener Woche. Kern der US-Sammlung ist das sogenannte Master File, welches mehrere zentrale Karteien vereint. Dazu gehört die Ortsgruppenkartei mit rund 6,6 Millionen Mitgliedskarten, die detaillierte Angaben wie Name, Geburtsdatum, Beruf, Parteieintritt und Wohnort enthalten. Ergänzend existiert die Zentralkartei mit etwa 4,3 Millionen Karten, die zwischen 1929 und 1943 angelegt worden waren. Dazu kommen mehr als 200.000 Fragebögen von NSDAP-Mitgliedern im Großraum Berlin und Materialien zu angeschlossenen Organisationen wie dem Nationalsozialistischen Lehrerbund oder der Reichsärztekammer. (dpa/jW)
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Ewald Ressel aus Bietigheim-Bissingen 31. März 2026 um 10:41 UhrAm 15.April 1945 erhielt Hans Huber den strikten Befehl von der SS, die zuvor per Wehrmacht-Lastwagenkonvoi angelieferten 65 Tonnen NSDAP-Mitgliedsakten in seiner Papiermühle bei München zu schreddern. Die Kolonne fuhr ab, Huber war allein und entschied, keine Akte wird zerstört. Zwei Wochen später übergab er den Aktenberg der eintreffenden US-Army. Diese Akten waren der Grundstock des Document Center in Washington, die mikroverfilmt, heute zugänglich sind. Ob seiner Tat, der Hans Huber, jemals einen Orden bekam, konnten weder das Bundespräsidialamt noch die bayerische Staatskanzlei, auf Nachfrage des kürzlich verstorbenen Schriftstellers und jW-Autor Otto Köhler, nicht beantworten. Hans Huber konnte sogar froh sein, im freiheitlichsten deutschen Staat aller Zeiten nicht wegen Geheimnisverrats an eine ausländische Macht,angeklagt und verurteilt zu werden. Ohne den Mut von Hans Huber, sein Leben wäre verwirkt gewesen, wäre die SS zurückgekommen, um die Befolgung ihres Befehls zu über prüfen. Er wäre vors Kriegsgericht gestellt und standrechtlich erschossen worden. Die NSDAP-Mitgliedschaften von Genscher, Kiesinger, Scheel sowie von weiteren über zehn Millionen Nazis wären anonym geblieben. Geändert hat sich, trotz der Millionen geretteten Akten, nichts. Es war alles vergebens. Die Täter machten Karriere. Der deutsche Faschismus siegte. Ein Literatur-Tipp: Otto Köhler: Hitler ging – sie blieben. Der deutsche Nachkrieg in 16 Exempeln; konkret texte 9; ISBN 3-930786-04-4
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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