»Entmenschlichung der Migrationspolitik«: EU billigt verschärftes Asylrecht
Strasbourg. Das EU-Parlament hat eine weitere Verschärfung des EU-Asylrechts gebilligt und damit den Weg für schnellere Abschiebungen von Geflüchteten freigemacht. Die Abgeordneten befürworteten am Dienstag Vorschläge der EU-Staaten, unter denen besonders die BRD auf strengere Regeln pocht. Die Gesetzestexte werden Teil des Asyl- und Migrationspakts GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem). Die Neuregelung bedarf noch der formellen Zustimmung der 27 EU-Mitgliedstaaten, um in Kraft zu treten. Sie gilt als sicher.
Teil der Beschlüsse ist die Einführung einer Liste von als sicher eingestuften Drittstaaten, in die abgelehnte Asylbewerber zurückgeschickt werden können. Dazu zählen auch Länder wie Ägypten und Tunesien, in denen Menschenrechte nicht gesichert sind. Künftig können EU-Staaten einen Asylantrag ablehnen, wenn die betreffende Person in einem dieser als sicher geltenden Länder Schutz hätte finden können. Zudem sollen EU-weite Regeln für die Rückführung von Migranten geschaffen werden. Migranten, die nicht freiwillig ausreisen, drohen Haftstrafen. Die neuen Regeln erlauben es den EU-Ländern auch, »Rückführungszentren« außerhalb der EU einzurichten, wie es Italien bereits in Albanien getan hat.
Hilfsorganisationen kritisierten die Pläne scharf. Sie befürchten eine Aushöhlung der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Diese verbietet die Rückführung von Asylsuchenden in Länder, in denen ihnen Gefahr droht. »Diese neuen Texte sind ein weiterer Schritt zur Entmenschlichung der Migrationspolitik der Europäischen Union«, sagte die französische Grünen-Abgeordnete Mélissa Camara. »Der Text über sichere Herkunftsländer wird Hunderttausende von Menschen in große Gefahr bringen.«
Deutschland muss die GEAS-Regeln in Bundestag und Bundesrat ebenfalls noch beschließen, was spätestens im März umgesetzt werden soll. Die Regierung aus CDU/CSU und SPD hatten sich nach längerem Ringen darauf Anfang des Jahres verständigt. (Reuters/jW)
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