-
30.06.2025
- → Inland
Wasserentnahme wird eingeschränkt
Potsdam. Mehr und mehr Städte und Regionen in Deutschland schränken ein, wie viel Wasser aus Flüssen, Seen oder Brunnen entnommen werden darf. Oft darf auch tagsüber nicht gegossen werden. In Brandenburg sind in mehreren Landkreisen Verfügungen zur Entnahme aus oberirdischen Gewässern in Kraft. Auch in Sachsen-Anhalt schränken mehrere Regionen die Entnahme ein. Aus Flüssen und Bächen in mehreren Gegenden von NRW darf in den Sommermonaten auch kein Wasser entnommen werden. Entsprechende Verbote erließen unter anderem die Stadt Bonn und der Rheinisch-Bergische Kreis. Im Münsterland gilt schon seit Ende Mai ein Verbot der Wasserentnahme aus der Ems. In einigen Regionen Baden-Württembergs gelten Regeln zunächst bis Mitte Juli: In mehreren Landkreisen darf kein Wasser aus Seen und Flüssen entnommen werden. Es drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!