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Volksbegehren »Berlin autofrei« zulässig

Berlin. Die Einleitung eines Volksbegehrens für eine autofreie Berliner Innenstadt ist zulässig. Ein entsprechendes Urteil verkündete der Verfassungsgerichtshof der Hauptstadt am Mittwoch. Damit kann die Initiative »Berlin autofrei« das Verfahren der Bürgerbeteiligung fortsetzen.

Die Senatsverwaltung legte dem Gericht den Antrag der Initiative auf Einleitung eines Volksbegehrens zur Prüfung vor. Sie war der Auffassung, der Gesetzentwurf sei grundgesetzwidrig. Vorgesehen ist darin eine Änderung der Widmung für die meisten Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings. Nach einer Übergangszeit wäre das Autofahren und Parken dort nur noch sehr eingeschränkt zulässig, die Zahl der Privatfahrten wäre auf zwölf pro Jahr beschränkt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.06.2025, Seite 4, Inland

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