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Hinweis

In dem Artikel »Nicht passiv bleiben« über die Generalversammlung der LPG junge Welt eG vom Sonnabend, der in der jW-Ausgabe vom Montag veröffentlicht wurde, heißt es, der Rechtsstreit zwischen der Verlag 8. Mai GmbH und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg um die Ausstrahlung von Werbespots für die Tageszeitung junge Welt werde vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt. Es handelt sich allerdings um das Landgericht Berlin II. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.06.2025, Seite 2, Inland

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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