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21.06.2025
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Maßnahmen gegen einschüchternde Klagen
Berlin. Die Bundesregierung will sogenannte Einschüchterungsklagen erschweren. Gemeint sind offensichtlich unbegründete Klagen, die darauf abzielen, beispielsweise journalistische oder wissenschaftliche Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken. Einen Gesetzentwurf zur Umsetzung entsprechender EU-Regelungen veröffentlichte am Freitag das Bundesjustizministerium. Die öffentlichen Äußerungen, die mit dem neuen Gesetz besser geschützt werden sollen, sind zum Beispiel die Teilnahme an einer Demonstration, die Veröffentlichung eines Artikels oder einer wissenschaftlichen Studie oder ein Post in sozialen Netzwerken. Gerichte sollen über offensichtlich missbräuchliche Klagen möglichst schnell entscheiden. Zudem sollen solche Verfahren für Kläger potentiell teurer werden. (dpa/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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