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Beschwerde gegen Abschiebung scheitert

Karlsruhe. Ein Afghane ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung seines Asylantrags gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die Beschwerde nach Angaben vom Donnerstag für unzulässig, weil sie nicht ausreichend begründet worden sei. Der Mann war im Februar 2024 nach Griechenland ein- und im Mai 2024 nach Deutschland weitergereist. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.04.2025, Seite 4, Inland

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