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22.02.2025
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Tausende neue Leserinnen und Leser
3.223 Abonnements im letzten halben Jahr dazugekommen – es müssen noch mehr werden
Der Einstieg in den Ausstieg setzt sich fort: Die gesamte gedruckte und verkaufte Auflage von Tageszeitungen in der BRD geht weiterhin zurück, wie der Verein der Werbewirtschaft, bekannt unter dem Kürzel IVW, berichtete (junge Welt vom 7. Februar). Das gilt nicht für alle Zeitungen gleichermaßen und erst recht nicht für die Tageszeitung junge Welt. So betrachtet war das vergangene halbe Jahr erfolgreich.
Als der Prozess des Verlags 8. Mai gegen die Bundesrepublik in der Instanz des Berliner Verwaltungsgerichts verloren ging, entschieden sich die Beschäftigten, in der Offensive zu bleiben. National wie auch international überwog Unverständnis über das Urteil und insbesondere über die Argumentation des Gerichts. Die schriftliche Urteilsbegründung, die mehrere Monate auf sich warten ließ, war keinen Deut besser. Unsere Einschätzung bleibt, dass jede Behinderung der jungen Welt im Wettbewerb auf dem Medienmarkt durch das Bundesinnenministerium ein Angriff auf die Pressefreiheit in Deutschland ist. Dem kann am besten entgegengewirkt werden, indem die jW mehr Abonnenten und Leserinnen bekommt, sprich: bekannter wird. Darum haben wir uns vorgenommen, dass die Zahl neuer Abschlüsse die 3.000er-Marke knacken soll. Das haben wir mit zweiwöchiger Verspätung geschafft. Am Ende sind es 3.223 neue bezahlte Abos geworden.
Das ist, wie eingangs gesagt, ein Erfolg, im Kontext mit den Vorgängen auf dem Markt jedoch lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Einnahmen werden durch die entstehenden Mehrkosten für Produktion und Auslieferung sofort wieder aufgefressen. In Südthüringen zum Beispiel werden Printtitel eingestellt, die Logistik nach Bremen und Hannover wird umgestellt, die Süddeutsche Zeitung gibt Regionalteile im Münchener Umland auf. All das hat Auswirkungen auf die Kosten für unser gedrucktes Produkt. Die Taz wird Mitte Oktober aufhören, eine gedruckte Tageszeitung zu sein.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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