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Kabinett beschließt mehr Schutz mit Fußfessel

Berlin. Die Bundesregierung will von sogenannter häuslicher Gewalt betroffene Menschen mit einer Fußfessel für den Täter künftig besser schützen. Dazu hat das Kabinett am Mittwoch eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Ob der Entwurf noch vor der Wahl am 23. Februar im Bundestag verabschiedet wird, ist allerdings mehr als fraglich. Er sieht vor, dass Familiengerichte in Hochrisikofällen künftig für drei Monate eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen können, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere drei Monate. Die Länder wenden die Regelung teils bereits an. In Sachsen wurde diese Woche mitgeteilt, es werde nun erstmals eine Fußfessel nach spanischem Modell angewandt. Im spanischen Modell werden keine festen Verbotszonen, etwa der Wohnort oder der Arbeitsplatz, überwacht. Statt dessen geht es darum, den Abstand zwischen Täter und Opfer im Blick zu behalten. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.01.2025, Seite 15, Feminismus

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