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Bundestagswahl: 56 Beteiligungsanzeigen

Berlin. Anderthalb Monate vor der Bundestagswahl haben insgesamt 56 Parteien und politische Vereinigungen ihre Teilnahme beantragt. Wie die Bundeswahlleiterin Ruth Brand am Mittwoch mitteilte, lief die Frist dafür am Dienstag ab. Es müssen nur diejenigen Parteien und politische Vereinigungen ihre Teilnahme beantragen, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind. Der Bundeswahlausschuss muss nun entscheiden, ob die Voraussetzungen für ein Antreten erfüllt sind. Die entsprechende öffentliche Sitzung soll spätestens am 14. Januar stattfinden. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.01.2025, Seite 2, Inland

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