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Merz-Vorschlag verfassungswidrig

Berlin. Das Bundesinnenministerium hält den Vorschlag des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz, Straftätern mit Doppelpass die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, für rechtlich fragwürdig. Ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit allein aufgrund des Verstoßes gegen Strafvorschriften sei »mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben« nicht vereinbar, erklärte ein Sprecher des Ministeriums am Dienstag auf Nachfrage. Wenn einem Kriminalitätsphänomen mit dem vorhandenen Instrumentarium begegnet werden könne, stelle sich die Aberkennung der Staatsangehörigkeit nicht als »verhältnismäßiges Mittel« dar. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu, sagte zu dem Merz-Vorstoß, Menschen mit Migrationsgeschichte würden dadurch zu Deutschen »auf Bewährung«. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.01.2025, Seite 4, Inland

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