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Unterschriften: Klage der ÖDP abgewiesen

Karlsruhe. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) ist in Karlsruhe mit einer Klage gegen die Vorschriften zu Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge bei der Bundestagswahl gescheitert. Wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte, wies der Zweite Senat eine Organklage der Partei ab. Die ÖDP hatte gefordert, die Unterschriftenerfordernisse müssten modifiziert oder ganz abgeschafft werden. Die fraglichen Regelungen beschränkten zwar das Wahlvorschlagsrecht – das sei aber gerechtfertigt, um den Charakter der Wahl als Integrationsvorgang bei der politischen Willensbildung des Volkes zu sichern, so die Richter. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.12.2024, Seite 4, Inland

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