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DDR-Mietverträge wegen Eigenbedarfs kündbar
Karlsruhe. Ein unbefristeter DDR-Altmietvertrag kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Vermieter auch gegen den Willen des Mieters wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Die Kündigung unterliege den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und nicht den strengeren Voraussetzungen des ehemaligen Zivilgesetzbuchs der DDR, entschied das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe laut dpa am Montag. In dem Fall ging es um die Klage eines Vermieters, der eine 1990 noch zu DDR-Zeiten im Ostteil Berlins angemietete Wohnung im Zuge einer Eigenbedarfskündigung räumen lassen wollte. (dpa/jW)
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