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Rumänien: Gericht verfügt Neuauszählung

Bukarest. Rumäniens Verfassungsgericht hat die Neuauszählung aller Stimmzettel verfügt, die in der ersten Runde der Präsidentenwahl am vergangenen Sonntag abgegeben wurden. Zugleich wies das Gericht am Donnerstag einen von zwei Anträgen auf Annullierung dieses Wahlgangs zurück. Der Antrag sei später als in der erlaubten Frist gestellt worden. Zwei in der ersten Runde unterlegene Kandidaten hatten die Annullierung der Wahl mit der Begründung beantragt, dass der dabei erstplazierte »prorussische« Politiker Călin Georgescu die Finanzquellen für seinen Wahlkampf nicht offengelegt und zudem Geld aus dem Ausland erhalten haben. Beide Tatbestände würden gegen rumänische Gesetze verstoßen. Georgescu war in der ersten Runde mit 22,94 Prozent der Stimmen auf Platz eins gekommen, gefolgt von der konservativ-liberalen Politikerin Elena Lasconi mit 19,17 Prozent. Die entscheidende Stichwahl zwischen den beiden ist am 8. Dezember geplant. Am Sonntag findet in Rumänien zudem die Parlamentswahl statt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.11.2024, Seite 7, Ausland

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