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BaWü: Keine Coronahilfen zurück

Stuttgart. In einem Rechtsstreit um zurückgeforderte Coronahilfen haben sich zwei Betreiberinnen gegen das Land Baden-Württemberg durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart stufte die Rückzahlungsbescheide laut der am Mittwoch veröffentlichten Urteilsbegründungen als rechtswidrig ein. Das Land könne die ausgezahlten Summen in Höhe von 10.400 Euro beziehungsweise 15.000 Euro nicht unter Verweis auf eine »zweckwidrige Verwendung« zurückverlangen, weil die Bewilligungsvoraussetzungen in den Antragsunterlagen missverständlich formuliert seien. Demnach war nicht klar erkennbar, dass nur vorübergehende Liquiditätsengpässe abgedeckt werden sollten. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.10.2024, Seite 5, Inland

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