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EuGH schränkt Datenverarbeitung ein

Luxemburg. »Ein soziales Onlinenetzwerk wie Facebook darf nicht sämtliche personenbezogene Daten zeitlich unbegrenzt verwenden«, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag. Damit gab er dem Datenschützer Maximilian Schrems recht, der ein »Ablaufdatum« digitaler Daten gefordert hatte. Der Lobbyverband Bitkom erwartet »erhebliche Konsequenzen« für die gesamte Digitalwirtschaft. (dpa/Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.10.2024, Seite 9, Kapital & Arbeit

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