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26.09.2024
- → Betrieb & Gewerkschaft
Niederlage für Orhan Akman vor Amtsgericht
Berlin. Am Mittwoch scheiterte der Gewerkschafter Orhan Akman mit einer Klage vor dem Berliner Amtsgericht. Das Gericht erklärte seine Anfechtung der Bundesfachbereichskonferenz von Verdi Handel im April 2023 rechtlich in dieser Instanz für gescheitert, wie Akman auf seiner Internetseite mitteilte. Akmans Ziel war es, die auf dieser Konferenz erfolgte Nominierung seiner Gegenkandidatin »wegen erheblicher Demokratiedefizite im Wahlkampf für unwirksam erklären zu lassen«. Das Gericht sei der Argumentation von Akman nicht gefolgt, wonach zwischen den arbeitsrechtlichen Maßnahmen von Verdi gegen ihn sowie der Kandidatur eine relevante Verbindung bestehe. »Zugleich erklärte die Richterin, dass das Berliner Arbeitsgericht durchaus über meine Klage hätte entscheiden können. Damit bestätigte die Richterin indirekt doch, dass es einen engen Zusammenhang (…) gibt«, kommentierte der Gewerkschafter in der Mitteilung. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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