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Keine Aussagegenehmigung für frühere Staatssekretärin

Minden/Berlin. Die in den einstweiligen Ruhestand geschickte Staatssekretärin Sabine Döring darf nicht – wie von ihr gewünscht – im Bildungsausschuss des Bundestags zur sogenannten Fördergeldaffäre aussagen. Das entschied das Verwaltungsgericht Minden in einem Eilverfahren, das Döring angestrengt hatte. Der Antragstellerin stehe kein Anspruch auf Erteilung einer Aussagegenehmigung zu, um Fragen hinsichtlich der Fördergeldaffäre im Bundesbildungsministerium in der Ausschusssitzung zu beantworten, entschied das Gericht. Am Dienstag befragt der Bildungsausschuss FDP-Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.09.2024, Seite 2, Inland

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