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AfD-Wahlparty: Streit über Zutritt

Erfurt. Die AfD geht gegen einen Gerichtsbeschluss vor, nach dem sie von ihr ausgeschlossenen Journalisten doch Zutritt zu ihrer Wahlparty am Wahlsonntag in Thüringen gewähren muss. Es sei Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Erfurt eingelegt worden, sagte ein Parteisprecher am Freitag in Erfurt. Zudem habe seine Partei Beschwerde beim Thüringer Verfassungsgericht in Weimar eingelegt, weil sie ihre Prozessrechte missachtet sehe. Spiegel, Bild, Welt und Taz hatten sich gemeinsam an das Landgericht gewandt, um gegen den Ausschluss ihrer Journalisten von der Wahlparty vorzugehen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.08.2024, Seite 4, Inland

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