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Fußball

Ruhe im Karton

Karlsruhe. Martin Kind ist nicht mehr Geschäftsführer des Fußballzweitligisten Hannover 96. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Dienstag in Karlsruhe, dass seine Absetzung durch die Führung des Muttervereins Hannover 96 e. V. vor zwei Jahren rechtens war. Als letzte Instanz wies der BGH Kinds Klage gegen die Abberufung zurück. Vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle hatte sich der 80 Jahre alte Hörakustikunternehmer noch erfolgreich dagegen wehren können. Deren Entscheidungen hob das höchste deutsche Zivilgericht am Dienstag aber auf. Das Urteil hat auch Folgen für die Deutsche Fußballiga (DFL). Denn mit Kind ist ein entschiedener Gegner der 50-plus-eins-Regel im deutschen Profifußball nicht mehr in einer verantwortlichen Position. Als Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter des ausgegliederten Profifußballbereichs von Hannover 96 hatte er zunächst vergeblich versucht, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Seitdem befürchteten viele Unterstützer der Regel, er könne diese nur in Deutschland geltende Beschränkung für den Einfluss externer Investoren vor ein ordentliches Gericht ziehen. Alle mit dem Fall beschäftigen Gerichte stellten jedoch klar, dass es in diesem Verfahren nicht um die Wirksamkeit der 50-plus-eins-Regel ging, sondern nur um den jahrelangen Streit zwischen der Kapital- und der Vereinsseite bei Hannover 96. Dort wurde Kind 1997 zunächst zum Präsidenten gewählt. 1999 gliederte er den Profifußballbereich aus. Mit einer kurzen Unterbrechung von 2005 bis 2006 war Kind bis zu diesem Jahr stets Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter dieses Bereichs. Der Mutterverein Hannover 96 e. V. wird aber seit 2019 von Kind-Gegnern geführt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.07.2024, Seite 16, Sport

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