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Bayern: Geheimdienst darf AfD beobachten

München. Der Bayerische Inlandsgeheimdienst darf die AfD als »rechtsextremistischen Verdachtsfall« beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Eine Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung wies das Gericht als unbegründet zurück. In der Eilsache hatte die Partei bereits zuvor in zwei Instanzen verloren. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hatte 2022 angekündigt, die Partei auch mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.07.2024, Seite 4, Inland

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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