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28.06.2024
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IG BAU für ganzjähriges Kurzarbeitergeld
Frankfurt am Main. Die Gewerkschaft IG BAU verlangt ein ganzjähriges »Klimakurzarbeitergeld« zum Schutz vor Extremwetterlagen. Vorbild sei das Saisonkurzarbeitergeld, das für die Monate Dezember bis März im Bauhauptgewerbe gilt. Dabei übernimmt die Arbeitsagentur für witterungsbedingt freigestellte Beschäftigte kurzfristig mindestens 60 Prozent des Nettolohns. Das könne auch für immer häufiger auftretende langanhaltende Hitzephasen, Starkregen oder heftige Stürme gelten, erklärte IG-BAU-Vorstandsmitglied Carsten Burckhardt. (dpa/jW)
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