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Kein Prozess gegen KZ-Wachmann

Hanau. Der Fall eines mutmaßlichen früheren Wachmanns im KZ Sachsenhausen soll nicht vor Gericht verhandelt werden. Der heute 99jährige sei aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft verhandlungsunfähig, die Eröffnung des Hauptverfahrens sei daher aus rechtlichen Gründen abzulehnen gewesen, teilte das Landgericht Hanau am Mittwoch mit. Die Jugendkammer des Gerichts habe mit Beschluss vom 6. Mai dieses Jahres die Zulassung der Anklage abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte im vergangenen Jahr Anklage gegen den Mann erhoben, der als Heranwachsender ab 1943 Wachmann im KZ Sachsenhausen bei Berlin gewesen sein soll. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.06.2024, Seite 4, Inland

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