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29.05.2024
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Bobic im Glück
Berlin. Der frühere Geschäftsführer Fredi Bobic hat im Streit mit seinem Exklub Hertha BSC recht bekommen. Wie das Landgericht Berlin am Dienstag mitteilte, sei Bobics Klage stattgegeben worden, wonach das Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung vom 10. Februar 2023 nicht beendet worden ist. Dieses Schlussurteil der Kammer für Handelssachen erging am Montag nach einer mündlichen Sitzung. Eine Urteilsbegründung wurde nicht genannt, auch rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Durch das Urteil dürften Bobic seine Gehälter bis April 2023 zustehen, zudem komme eine vertraglich vereinbarte Abfindung auf den klammen Fußballzweitligisten zu. Hertha BSC hatte Bobic im Januar 2023 zum 30. April ordentlich gekündigt, ehe der Klub am 10. Februar zusätzlich eine außerordentliche Kündigung aussprach. Letztere erfolgte wegen einer vermeintlichen Bedrohung eines Reporters nach einem Interview sowie angeblicher Weitergabe von geheimen Dokumenten. Die ordentliche Kündigung hatte das Landgericht bereits im vergangenen Februar bestätigt und Bobics Klage abgewiesen. (sid/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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