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Höcke-Urteil: Beide Seiten prüfen Rechtsmittel

Halle (Saale). Nach dem Urteil gegen den AfD-Politiker Björn Höcke prüfen Verteidigung und Staatsanwaltschaft mögliche Rechtsmittel. Noch sei nicht entschieden, ob er und seine Kollegen Revision einlegten, sagte Höckes Anwalt Ralf Hornemann am Mittwoch auf dpa-Anfrage. Das Landgericht hatte am Dienstag abend geurteilt, dass Thüringens AfD-Chef wissentlich in einer Rede in Merseburg im Mai 2021 eine verbotene Parole der SA der NSDAP verwendet hat. Der Vorsitzende Richter erklärte, Höcke habe damit Grenzen testen wollen. Das Gericht hatte entschieden, dass der 52jährige 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen muss. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits kurz nach der Urteilsverkündung erklärt, mögliche Rechtsmittel prüfen zu wollen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.05.2024, Seite 4, Inland

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