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Aus: Ausgabe vom 15.05.2024, Seite 4 / Inland
Höcke vor Gericht

Ahnungsloser Geschichtslehrer

Prozess gegen Thüringer AfD-Chef in Halle (Saale): Staatsanwaltschaft will Haft auf Bewährung, Verteidigung Freispruch
Von Kristian Stemmler
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Demonstranten am Dienstag vor dem Justizzentrum in Halle

Im Verfahren gegen den AfD-Rechtsaußen Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle (Saale) hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine Haftstraße von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Ob am Dienstag noch – wie geplant – ein Urteil fallen würde, war am späten Nachmittag bei jW-Redaktionsschluss offen, nachdem das Gericht sich mehrere Stunden lang mit Anträgen und Beweismittel beschäftigt hatte.

Für die Anklage führte Staatsanwalt Benedikt Bernzen in seinem Plädoyer zur Begründung der Strafforderung aus, es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke bei der fraglichen Rede in Merseburg im Mai 2021 nicht gewusst habe, dass es sich bei einer von ihm verwendeten Losung um eine verbotene Parole der paramilitärischen »Sturmabteilung« (SA) der NSDAP handele. Zusätzlich beantragte der Anklagevertreter, dass der Landes- und Fraktionschef der Thüringer AfD als Auflage 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen soll, zum Beispiel an eine Gedenkstätte oder ein Aussteigerprogramm für Neonazis.

Das Gericht hatte zuvor eine Erklärung abgegeben, wonach es maximal eine Geldstrafe vorsieht. In diesem Fall müsste Höcke keine Aberkennung seiner Amtsfähigkeit befürchten. Die Staatsanwaltschaft sieht hingegen nur eine Freiheitsstrafe auf Bewährung als angemessen an. Höckes Verteidiger forderte einen Freispruch. Die Parole sei in Wahrheit vergessen gewesen, sagte Verteidiger Ralf Hornemann in seinem Schlussvortrag. Nicht Höcke, sondern die Staatsanwaltschaft habe dafür gesorgt, dass sie nun zahlreiche Menschen kennen. Dass Höcke in der Vergangenheit auch als Geschichtslehrer gearbeitet hat, lasse nicht den Schluss zu, dass er von der Parole und ihrem Verbot gewusst haben müsse. Hornemann will, dass ein Gutachten von Sachverständigen eingeholt wird, sollte sein Mandant nicht freigesprochen werden. Es soll bestätigen, dass die Parole »nahezu vollständig unbekannt war«.

Höcke hatte 2021 in Merseburg gesagt: »Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland«. Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um die verbotene SA-Losung. Der Angeklagte habe sich eingängig mit dem Nationalsozialismus auseinandergesetzt, sich sein Vokabular zu eigen gemacht, erklärte Staatsanwalt Bernzen am Dienstag. Redewendungen und Nazivokabular habe er in der Vergangenheit »strategisch und systematisch« verwendet.

Am Vormittag hatten Höckes Anwälte beantragt, noch einen Historiker aus Göttingen zu Wort kommen zu lassen, der die Einlassungen des Angeklagten stützen sollte. Dabei handelte es sich um Karlheinz Weißmann, langjähriger Kopf des rechten »Instituts für Staatspolitik«. Er erklärte wenig überraschend, dass die inkriminierte Parole in der Nazizeit nicht besonders präsent gewesen sei.

Der in Nordrhein-Westfalen geborene Höcke wird sich demnächst wegen weiterer Vorwürfe verantworten müssen. Das Landgericht Mühlhausen hat eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Vor dem Landgericht in Halle (Saale) soll gesondert eine weitere Verwendung der verbotenen Parole durch Höcke in Gera verhandelt werden.

Für einigen Wirbel in den sozialen Netzwerken sorgte am Dienstag eine von der FAZ verbreitete »Eilmeldung«, in der bereits vor 9 Uhr von einem Urteil und einer Geldstrafe für Höcke »wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Losung« die Rede war. Dem Vernehmen nach soll die Redaktion mehrere Meldungen zum Prozessausgang vorbereitet und eine davon versehentlich schon am Morgen gesendet haben. Höcke nahm den Vorfall dankbar auf und schrieb bei X: »Die FAZ weiß mehr als das Gericht – so funktioniert etablierter Journalismus im Jahr 2024.«

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Hans L. aus Rangsdorf (15. Mai 2024 um 13:15 Uhr)
    Unabhängig von dem Wissen des westdeutschen Geschichtslehrers Höcke möchte ich bezweifeln, ob drei Wörter (alles für Deutschland) überhaupt eine Losung, und eine besonders gefährliche, sein können. Und ich frage mich, wie es dann um die deutsche Nationalhymne steht: Deutschland, Deutschland über alles in der Welt. Auch wenn nur die 3. Strophe heute gesungen wird, muss man fragen, ob die seit 1922 gültige Hymne nicht schlimmer ist, weil sie nachweislich ja von Nazideutschland insgesamt benutzt wurde, auch mit dem bekannten Text in der 2. Strophe »von der Maas bis zur Memel«. Wie steht es eigentlich um diese 3 Strophen von Fallersleben? Kann man denn überhaupt – wie 1991 geschehen, ein Drittel herausnehmen und das unter den Schutz als »Nationalhymne« stellen? Hat das deutsche Volk der Dichter und Denker nichts anderes zu bieten? (Antwort: Hätte es, z. B. die Hymne von Becher, aber das wäre ja etwas aus der DDR gewesen.) Prof. Dr. Hans Leutert, Rangsdorf

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