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Aus: Ausgabe vom 25.04.2024, Seite 9 / Kapital & Arbeit

EU-Parlament beschließt Lieferkettengesetz

Strasbourg. Das EU-Parlament hat am Mittwoch ein Lieferkettengesetz verabschiedet. Große Unternehmen sollen damit zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Ihr Geschäftsmodell soll zudem mit dem Ziel vereinbar sein, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Bei Verstößen drohen Strafen in Höhe von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes. Betroffen sind nur Konzerne mit mindestens 1.000 Beschäftigten, die weltweit jährlich mindestens 450 Millionen Euro umsetzen – 0,05 Prozent allerFirmen in der EU. Sie sollen die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards auch bei ihren Lieferanten, Vertriebspartnern, Lagerdienstleistern, Transporteuren oder Abfallentsorgern überprüfen. Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten, nachdem die FDP sich gegen das Gesetz gestellt hatte.

Außerdem hat das Parlament in Strasbourg am Mittwoch schärfere Regeln gegen Verpackungsmüll verabschiedet. Einwegverpackungen für frisches Obst und Gemüse sollen ab 2030 verboten werden, Umverpackungen kleiner werden. Der Anteil von wiederverwendbaren Verpackungen soll etwa in der Gastronomie erhöht werden. (AFP/jW)

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