-
04.01.2024
- → Inland
Revision nach »Reichsbürger«-Prozess
Stuttgart. Nach den Schüssen eines mutmaßlichen »Reichsbürgers« auf Polizisten im badischen Boxberg wird sich der Bundesgerichtshof mit der Haftstrafe gegen den Mann auseinandersetzen. Nach Angaben des Stuttgarter Oberlandesgerichts von Mittwoch wurde sowohl von der Bundesanwaltschaft als auch von der Verteidigung Revision gegen das Urteil eingelegt. Der 55jährige war wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidiger hingegen Freispruch, da sie keine Mordmerkmale erfüllt sahen. (dpa/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
