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Türkei: Abgeordneter Atalay bleibt in Haft
Ankara. Das Kassationsgericht der Türkei hat am Mittwoch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Haftentlassung des Abgeordneten der Arbeiterpartei (TIP) Can Atalay für »ungesetzlich« erklärt. Das oberste Gericht hatte vor einer Woche bereits zum zweiten Mal die Freilassung des wegen seiner Beteiligung an den Gezi-Protesten 2013 zu 18 Jahren Haft verurteilten Sozialisten, der aus dem Gefängnis ins Parlament gewählt worden war, verfügt. Während das Kassationsgericht dem Verfassungsgericht »Juristokratie« vorwarf, warnt die Parlamentsopposition vor einem Justizputsch durch Präsident Recep Tayyip Erdoğan. (jW)
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