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EU verzichtet auf Sanierungspflicht

Brüssel. Das EU-Parlament und der Rat der Mitgliedstaaten haben sich auf neue Energievorgaben im Gebäudesektor geeinigt. Vertreter der beiden Institutionen vereinbarten am Donnerstag abend eine Reform der sogenannten Gebäuderichtlinie. Eine Sanierungspflicht für Hausbesitzer, wie sie ursprünglich im Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen war, soll es demnach nicht geben. Die Einigung sieht vor, dass ab dem Jahr 2030 alle neuen Gebäude klimaneutral sein sollen, für Gebäude in öffentlicher Hand gilt dies bereits ab dem Jahr 2028. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.12.2023, Seite 9, Kapital & Arbeit

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