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EU verbietet Vernichtung unverkaufter Kleidung

Brüssel. Größere Händler dürfen unverkaufte Kleidung in der EU künftig nicht mehr vernichten. Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich in der Nacht zu Dienstag zudem darauf, dass die EU-Kommission das Verbot künftig auf weitere Produkte ausweiten kann, wie die beiden Verhandlungsseiten mitteilten. Für kleine Unternehmen gibt es den Angaben zufolge Ausnahmen, für mittlere eine Übergangsfrist von sechs Jahren. Grundsätzlich soll das Verbot zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung angewendet werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.12.2023, Seite 9, Kapital & Arbeit

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