Zum Inhalt der Seite

Sexualisierte Gewalt: Haft für Kardiologen

Aschaffenburg. Nach der Vergewaltigung zweier Patientinnen am Untermain hat das Landgericht Aschaffenburg einen Arzt zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit. Zudem verhängte das Gericht ein dreijähriges Berufsverbot für die Behandlung von Frauen. Der Angeklagte hatte im Prozess die Vorwürfe gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kardiologe hatte unter anderem zwei Patientinnen mit seinen Fingern penetriert, bei einer dritten Betroffenen filmte der Angeklagte bei einem Gespräch in der Praxis heimlich unter den Rock. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann unter anderem wegen Vergewaltigung und sexualisierter Gewalt unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten beantragt. Die Verteidigung plädierte auf zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 13.10.2023, Seite 15, Feminismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!