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Anklage wegen PKK-Mitgliedschaft

Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen ehemaligen Kader der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) erhoben, wie sie am Mittwoch mitteilte. Der Angeklagte soll hauptamtlich für die PKK tätig gewesen sein und habe beispielsweise Zusammenkünfte und Spendensammlungen organisiert. Die Organisation unterliegt in der BRD als »ausländische terroristische Vereinigung« einem Betätigungsverbot.(AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.08.2023, Seite 4, Inland

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